Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Für Sie für folgende Berufsgenossenschaften zertifiziert:
(TÜV Rheinland, BG-Verkehr, CBM)
BGHM (BG Holz und Metall) Holzverarbeitung, Möbelindustrie, Metallerzeugung, Metallverarbeitung
BGN BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
BG ETEM BG Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse
BG Verkehr Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekomunikation
VBG (Verwaltungs BG) Büroarbeitsplätze, AÜG/Zeitarbeit, Bewachung, technisch ausgestattete Betriebe, Bereiche der keramischen Glasindustrie, Bereiche der Straßen- U- und Eisenbahnen
BG RCI (BG Chemie) Papier, Leder, Zucker, Baustoffe, Steine, Erden, Chemie, Bergbau
BGW BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
BG BAU BG der Bauwirtschaft
BGHW Großhandel, Einzelhandel, Warenlogistik (Lagerung, Vertrieb)
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sifa, Fasi kurz für Sie zusammengefasst.
Arbeitssicherheit verständlich erklärt: Wer, wie, was? Ihr Guide zum rechtssicheren Unternehmen
Der Paragrafen-Dschungel im Arbeitsschutz kann sehr komplex wirken. Aber keine Sorge: Ich nehme Sie an die Hand. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Fachkraft für Arbeitssicherheit wissen müssen – ohne trockenes Beamtendeutsch, sondern verständlich und direkt auf den Punkt.
Wer braucht eigentlich eine Sifa?
Die kurze Antwort lautet: So gut wie jedes Unternehmen.
Die lange Antwort: Sobald Sie in Deutschland mindestens einen Beschäftigten haben, greift die gesetzliche Pflicht. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeitkraft, einen Teilzeitmitarbeiter, einen Werkstudenten oder einen Minijobber handelt. Selbst wenn Sie eine Agentur, ein kleines Büro oder einen Handwerksbetrieb führen: Der Gesetzgeber macht hier keine Ausnahmen.
Die Unternehmerregelung: Selbst machen oder Kernkompetenz sichern?
Bis zu einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern bietet der Gesetzgeber mit der Unternehmerregelung (alternativ: alternatives Betreuungsmodell) eine flexible Option im Arbeitsschutz. Als Chef durchlaufen Sie dafür selbst spezielle Schulungen, um den Arbeitsschutz im Betrieb eigenverantwortlich zu organisieren.
Das klingt im ersten Moment kostensparend – doch der Schein trügt oft in der betrieblichen Realität. Fragen Sie sich einmal selbst:
- Wertschöpfende Stunden einbüßen? Jede Stunde, die Sie für Gesetzesrecherchen, Dokumentationen oder Gefährdungsbeurteilungen aufwenden, fehlt Ihnen direkt im Kerngeschäft und beim Kunden.
- Haftungsrisiken minimieren? Der Arbeitsschutz ist ein dynamisches Feld. Fehler bei der Einhaltung von Vorschriften können im Ernstfall extrem teuer werden und die Verantwortung tragen Sie ja sowieso.
- Effizienz durch Expertise: Ein externer Profi erledigt die Aufgaben einer Sifa durch Routine und Fachwissen meist in einem Bruchteil der Zeit – rechtssicher und haftungsminimierend.
Mein Fazit: Die Unternehmerregelung ist rechtlich möglich. Wirtschaftlich sinnvoller ist es jedoch meist, Ihre wertvolle Zeit in die eigene Wertschöpfung zu stecken und den Arbeitsschutz fachkundig an einen Profi zu übergeben.
Warum das Ganze?
Arbeitsschutz ist keine lästige Pflicht, um den Staat glücklich zu machen. Es geht darum, Ihr wertvollstes Kapital zu schützen: Ihre Mitarbeiter. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, dass alle Beschäftigten abends wieder gesund nach Hause kommen. Und genau hier komme ich als Ihr Partner ins Spiel.
Richtige Abkürzung & gesetzliche Grundlagen: Wo steht das?
Warum heißt es eigentlich „Sifa“ und nicht „FaSi“?
Die offizielle und gesetzlich verankerte Abkürzung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit lautet Sifa.
Obwohl die Buchstaben der Wortkombination im Alltag oft zu „FaSi“ zusammengesetzt werden, ist diese Bezeichnung offiziell nicht vorgesehen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist in ihren Definitionen und Richtlinien auf eine klare Vereinbarung hin:
- Vermeidung von Verwechslungen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Länder und die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben sich explizit auf das Kürzel Sifa geeinigt.
- Die echte Bedeutung von FASI: Die Großbuchstaben-Abkürzung FASI ist bereits fest an eine eigenständige Organisation vergeben – die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V.
Um begriffliche Überschneidungen im Arbeitsschutz zu vermeiden und Rechtssicherheit in der betrieblichen Dokumentation zu wahren, nutzen Profis daher konsequent den Begriff Sifa
Die genauen Leitlinien und Pflichten verteilen sich auf zwei zentrale Säulen:
- Das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASiG): Dieses Gesetz definiert das fundamentale Aufgabenspektrum der Sifa. Dazu gehört die strategische Beratung des Arbeitgebers bei der Planung von Betriebsanlagen, der Beschaffung von Arbeitsmitteln, der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie der Untersuchung von Arbeitsunfällen.
- Die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2): Sie konkretisiert das Gesetz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Praxis. Sie regelt im Detail den zeitlichen Betreuungsumfang und unterscheidet präzise zwischen der allgemeinen Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.
Hat eine Sifa Weisungsbefugnis?
Nein, eine Sifa hat keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern. Sie agiert rein als interne oder externe Stabsstelle und Fachberaterin für die Unternehmensleitung. Die rechtliche Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt immer beim Arbeitgeber.
Welche Befugnisse hat die Sifa stattdessen?
Um ihre beratende Funktion wirksam auszuüben, besitzt die Sifa gesetzlich verankerte Sonderrechte:
Unabhängigkeit: Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Sifa per Gesetz weisungsfrei § 8 ASiG und darf aufgrund ihrer Beratungstätigkeit nicht benachteiligt werden.
Direktes Vortragsrecht: Sie hat jederzeit direkten Zugang zur Geschäftsleitung, um Mängel oder Risiken ungefiltert anzusprechen.
Begehungs- und Prüfrechte: Sie darf alle Arbeitsstätten und Betriebsanlagen betreten, kontrollieren und den Einsatz von Schutzausrüstungen einfordern.
Welche Qualifikationen muss eine Sifa zwingend mitbringen?
Eine Sifa darf sich nicht einfach jeder nennen, der mal einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat. Die gesetzlichen Anforderungen in § 7 ASiG sind streng, denn die Verantwortung ist hoch. Eine anerkannte Sifa muss drei wesentliche Kriterien erfüllen:
Ihr Vorteil bei mir: Ich erfülle all diese Kriterien lückenlos. Sie müssen sich also nicht selbst durch dicke Fachbücher quälen, sondern holen sich geprüftes, rechtssicheres Expertenwissen direkt in Ihren Betrieb.
Wie sieht eine gesetzliche Betreuung aus? (Die zwei Säulen)
Die Betreuung durch eine Sifa ist kein einmaliges „Abhaken“ einer Checkliste. Nach der DGUV Vorschrift 2 ist das ein fortlaufender Prozess, der sich in zwei Bereiche aufteilt:
1. Die Grundbetreuung
Das ist das gesetzliche Fundament, das für jeden Betrieb Pflicht ist. Die Stundenanzahl richtet sich nach Ihrer Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsgruppe, in die Ihr Unternehmen eingestuft wird (z. B. hat eine Baustelle mehr Gefährdungspotenzial als ein reines Software-Büro).
2. Die betriebsspezifische Betreuung
Hier wird es individuell. Diese Komponente kommt immer dann ins Spiel, wenn sich in Ihrem Betrieb konkret etwas verändert oder spezielle Projekte anstehen.
Hand aufs Herz: Reicht eine reine Online-Betreuung aus?
In Zeiten von Homeoffice und Video-Calls liegt die Frage nahe: „Herr Leonhardt, können wir das nicht alles schnell per Zoom erledigen?“
Die ehrliche Antwort lautet: Nein, rein online reicht weder rechtlich noch praktisch aus.
Zwar können wir extrem viele Dinge – wie das Erstellen von Dokumentationen, theoretische Schulungen, die Organisation oder strategische Beratungsgespräche – wunderbar digital und zeitsparend über den Bildschirm abwickeln. Das spart Ihnen wertvolle Zeit.
Aber: Die DGUV Vorschrift 2 fordert ausdrücklich physische Betriebsbegehungen vor Ort. Und das aus gutem Grund: Durch eine Webcam kann man Stolperfallen im Lager, defekte Kabel unter den Schreibtischen oder mangelhafte Belüftungen in der Werkstatt einfach nicht verlässlich erkennen.
Mein Ansatz: Wir nutzen das Beste aus beiden Welten. Digitale Effizienz für die administrative Arbeit und persönliche Präsenz bei Ihnen vor Ort, um bestmögliche Sicherheit zu garantieren. Dies aber natürlich abgestimmt auf geltende rechtliche Vorgaben.
Warum Arbeitssicherheit mit Ramon Leonhardt?
Arbeitssicherheit wird oft als trocken, kompliziert und teuer verschrien. Mein Ziel ist es, Ihnen zu beweisen, dass es auch anders geht. Ich stehe für Arbeitsschutz auf Augenhöhe: praxisnah, flexibel und absolut verständlich.
Wir sorgen gemeinsam dafür, dass Ihr Betrieb rechtssicher aufgestellt ist, Sie sich bei der nächsten Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt entspannt zurücklehnen können und Ihre Mitarbeiter in einer sicheren Umgebung Höchstleistungen erbringen.
Lassen Sie uns die rechtlichen Anforderungen gemeinsam umsetzen!
Schicken Sie mir über mein Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage. Wir klären in einem kurzen Gespräch, in welche Gefährdungsgruppe (WZ-Klassen) Ihr Betrieb fällt und wie wir Ihre Betreuung optimal und kosteneffizient gestalten können.