Meistern Sie die Arbeitssicherheit mit starken Partnern.
Starten Sie jetzt sicher durch
Dieser Bereich motiviert Existenzgründer dazu, aktiv zu werden, sich zu informieren oder Kontakt aufzunehmen.
Hier erfahren Existenzgründer alles Wichtige für einen rechtssicheren und optimalen Start.
Als Existenzgründer in Deutschland sind Sie ab dem ersten Mitarbeiter (auch bei Minijobbern oder Praktikanten) gesetzlich dazu verpflichtet, für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb zu sorgen. Das Regelwerk hierzu basiert maßgeblich auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Eine kleine Hilfestellung für Sie zusammengefasst als Checkliste:
Phase 1: Die Anmeldung (Direkt zum Start)
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG): Sie sollten Ihr Unternehmen innerhalb von einer Woche nach der Gründung beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger (in der Regel die branchenspezifische Berufsgenossenschaft) anmelden. Späteste Pflicht ist die Anmeldung bei der Beschäftigung Ihres ersten Mitarbeiters. Die BG ist nicht nur Ihr Versicherer für Arbeitsunfälle, sondern bietet Gründern auch oft kostenfreie Beratung. Zudem sind für Versicherte auch diverse Angebote und Seminare nützlich und meist kostenlos.
Phase 2: Das Fundament (Die Organisation)
- Gefährdungsbeurteilung erstellen: Dies ist das absolute Herzstück des Arbeitsschutzes (§ 5 ArbSchG). Sie müssen systematisch alle potenziellen physischen und psychischen Gefahrenquellen der Arbeitsplätze ermitteln, dokumentieren und Maßnahmen zur Risikominimierung festlegen. Hilfestellungen bieten z. B. Tools wie der VBG-Pflichtenkompass.
- Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nachweisen. Mehr Infos zu diesem Thema folgen Sie dem Link
- Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA): Nutzen Sie für Ihr Unternehmen die Tools der GDA. Ein Hinweis auf Ihre Organisation bietet der OrgaCheck.
Phase 3: Die Praxis (Im laufenden Betrieb)
- Mitarbeiter unterweisen: Sie müssen Ihre Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufklären (§ 12 ArbSchG). Dies muss dokumentiert und von den Mitarbeitern unterschrieben werden.
- Erste Hilfe und Brandschutz organisieren: Sie müssen Verbandskästen bereitstellen, Notfallabläufe regeln und ab dem ersten Mitarbeiter Ersthelfer sowie Brandschutzhelfer benennen bzw. ausbilden lassen. Die Kosten für die Ersthelfer-Ausbildung übernimmt häufig Ihre Berufsgenossenschaft.
- Bereitstellung von PSA: Sollten bei der Gefährdungsbeurteilung Risiken auffallen, die sich nicht technisch verhindern lassen, müssen Sie Ihren Mitarbeitern kostenlos die passende Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen) zur Verfügung stellen.
- Aushangpflichtige Gesetze beachten: Bestimmte Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern (wie das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen im Betrieb für alle Mitarbeiter frei zugänglich ausliegen oder ausgehängt werden. Eine Übersicht aktueller Gesetze finden Sie z. B. in der Bibliothek im Kundenportal oder bei diversen Verlagen.
Wichtiger Risikohinweis:
Das Thema Arbeitssicherheit aufzuschieben, kann teuer werden. Bei Missachtung drohen nicht nur empfindliche Bußgelder. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und Sie haben keine Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung dokumentiert, können die Berufsgenossenschaften Regressforderungen an Sie stellen, sodass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften. Auch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes ist kein “nice to have” sondern vorgegeben.
Um Ihnen konkretere Tipps geben zu können, lassen Sie mich kurz wissen:
- In welcher Branche (z. B. Büro/IT, Gastronomie, Handwerk) gründen Sie?
- Wie viele Mitarbeiter (inklusive Minijobber oder Teilzeitkräfte) werden Sie zum Start beschäftigen?

Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen für Existenzgründer, damit Sie sicher starten.
Was ist bei der Gefährdungsbeurteilung wichtig?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element für Ihren sicheren Betrieb. Die Gefährdungsbeurteilung bewertet das gesamte Arbeitsumfeld, von der Maschine, über Ihre Prozesse bis hin zu Gefahrstoffen und der Psyche. Beachten Sie die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Welche Fristen gelten für Unterweisungen?
Mitarbeiter müssen in der Regel mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Jugendliche sind mindestens einmal halbjährlich zu unterweisen. Beachten Sie auch den Unterschied zwischen den Begriffen Unterweisung, Einweisung und Schulung.
Brauche ich einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja, auch Existenzgründer benötigen eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ab einem Beschäftigten.
Wie hilft Arbeitssicherheit Leonhardt?
Ich begleiten Sie persönlich bei allen Schritten rund um den Arbeitsschutz.
Welche Regionen werden betreut?
Ich bin für Sie primär im Rheinland, der Eifel, im Norden und in der Pfalz im Einsatz. Fragen Sie aber auch gerne wenn Sie Hilfe benötigen oder eine Zweitmeinung notwendig ist. Einsatzorte
Welche Unterlagen sind zwingend erforderlich?
Dazu gehören vor allem die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungsnachweise. Je nach Branche auch diverse weitere Unterlagen und Prüfbescheinigungen.
Ein offizielles Tool für Ihre weiteren Fragen ist die Seite KomNet NRW
Wenn sie eine Zusmmenfassung vieler Vorgaben benötigen ist die Seite BAuA für Sie ein guter Hinweisgeber.
