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Die neue DGUV Vorschrift 2: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die rechtssichere Organisation des Arbeitsschutzes wird flexibler, digitaler und praxisnäher. Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2, die seit dem 1. Januar 2026 flächendeckend gilt, greifen grundlegende Änderungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Deutschland.

Für Sie als Unternehmer bringt die Reform spürbare Entlastungen, verlangt aber gleichzeitig eine präzise Überprüfung Ihrer bestehenden Betreuungsstrukturen.

Die 4 wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Vorschriften verschlankt und an die moderne, digitale Arbeitswelt angepasst. Die wesentlichen Säulen der Reform umfassen:

Höhere Schwellenwerte für Kleinbetriebe: Die Grenze für die vereinfachte Betreuung (Anlage 1) wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Kleinere Betriebe profitieren damit von deutlich reduzierten bürokratischen Hürden.

Einbindung digitaler Beratung: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) dürfen Beratungen nun offiziell via Videosprechstunde oder online durchführen. In der Regelbetreuung dürfen bis zu ein Drittel (teilweise je nach Unfallversicherungsträger bis zu 50 %) der Leistungen digital erbracht werden – vorausgesetzt, die Betriebsstätte ist den Fachleuten durch vorherige Begehungen persönlich bekannt.

Neue Aufteilung der Einsatzzeiten: Bei der Grundbetreuung gilt für beide Professionen (Sifa und Betriebsarzt) ab sofort ein fester Mindestanteil von 20 % der Gesamtstunden. Die alte, starre Pro-Kopf-Mindestvorgabe von 0,2 Stunden für die Betreuungsgruppe 3 wurde komplett gestrichen, was in vielen Fällen den Grundaufwand senkt.

Erweiterte Fachkunde: Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, stehen die Sifa-Ausbildungswege nun auch Absolventen anderer wissenschaftlicher Fachrichtungen offen (z. B. aus den Bereichen Arbeitspsychologie, Ergonomie oder Chemie).

Handlungsbedarf: Was müssen Arbeitgeber tun?

Die neuen Regelungen sind rechtlich bindend. Unternehmen müssen eigenverantwortlich prüfen, ob ihre aktuelle Betreuung den modifizierten Anforderungen entspricht.

Beschäftigtenzahl neu berechnen: Prüfen Sie anhand der neuen Schwellenwerte, in welches Betreuungsmodell Ihr Betrieb exakt fällt.

Einsatzzeiten überprüfen: Gleichen Sie die Aufteilung der Stunden zwischen Ihrem Betriebsarzt und Ihrer Sicherheitsfachkraft mit der neuen 20-%-Mindestquote ab.

Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Nutzen Sie die neuen digitalen Beratungsmöglichkeiten und passen Sie Ihre Dokumentation entsprechend an.

Rechtssicher aufgestellt mit Arbeitssicherheit Leonhardt

Die Umsetzung der neuen DGUV V2 erfordert Fachwissen und eine genaue Analyse Ihrer betrieblichen Gegebenheiten. Ich unterstütze Sie dabei, die neuen Spielräume wie die digitale Betreuung optimal zu nutzen und gleichzeitig absolute Rechtssicherheit gegenüber den Berufsgenossenschaften zu garantieren.

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