FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Leistung, Preise und weiteren Fragen
Hier finden Sie klare und präzise Antworten auf zentrale Fragen rund um die Fachkraft für Arbeitssicherheit, speziell für KMU in Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Trier und Koblenz.
Was sind die Hauptaufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz §6 beschrieben und werden in der DGUV V2 konkretisiert. Zusammengefasst berät und unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) den Unternehmer / die Unternehmerin und alle Führdungskräfte in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Unternehmen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die Fachexpertiese der entsprechenden Berufsgenossenschaft erworben haben.
Wie kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kleinen Unternehmen helfen?
Sie unterstützt bei der Identifikation von Risiken und der Umsetzung passender Schutzmaßnahmen. Sie berät bei allen Fragen und Vorgaben rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wie häufig sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort sein?
Die Vororttermine sind über die DGUV V2 vorgegeben mindestens jedoch 2/3 der Betreuungszeit in der Grundbetreuung. In Sonderfällen kann die Vorortbetreuung auf 50% angepasst werden. Bei der betriebsspezifischen Betreuung ist der Vorortansatz flexibler.
Welche Qualifikationen benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine fundierte Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung im Bereich Arbeitsschutz sind essenziell.
Wer ist verantwortlich für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?
Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmen / die Unternehmerin verantwortlich.
